Arbeitsschutzbelehrung

Motorsäge
Foto von Lincoln Holley

Während der Einsätze herrscht ein Alkoholverbot. Personen mit Restalkohol sind vom Arbeitseinsatz ausgeschlossen.
Bei allen Arbeiten sind festes Schuhwerk und bei Bedarf Handschuhe zu tragen.
Elektrische Geräte sind nur nach vorheriger Einweisung zu bedienen.
Defekte Geräte sind nicht zu benutzen und müssen ausgetauscht werden

Bodenarbeiten

  • Werkzeuge sind stets sicher abzustellen
  • bei Verlassen der Einsatzstelle sind alle Geräte ordnungsgemäß wegzuräumen
  • defekte Geräte sind nicht zu benutzen und müssen ausgetauscht werden

Arbeiten mit Leitern und Gerüsten

  • Arbeiten sind stets mindestens zu zweit auszuführen, ein Gartenfreund übernimmt die Sicherung
  • Leitern sind nicht zweckfremd zu verwenden
  • es erfolgt ausschließlich ein Einsatz von trittsicheren und stabilen Leitern und Gerüsten, auf einem festen, waagerechten Untergrund
  • Erlaubt ist eine Nutzung von Stehleitern mit fester Spreizsicherung oder Anlegeleitern bei denen der Anlegewinkel 60 bis 75 Grad beträgt.

Arbeiten mit elektrischen Geräten

  • die ortsveränderlichen Betriebsmittel müssen nach DGUV Vorschrift 3 geprüft sein
  • der korrekte Sitz der Schutzvorrichtungen an den Betriebsmitteln ist vor Arbeitsantritt zu überprüfen
  • Rasentrimmer Freischneider sind nur mit Schutzbrille und langen Hosen zu bedienen
  • tragen von Augen-, Gesichts- und Gehörschutz ist je nach Gerätevorschrift einzuhalten

Arbeiten mit Kettensägen, Motorsensen, Benzinrasenmähern o. ä.

  • Geräte, wo dies vorgeschrieben ist, werden nur von Personen mit Befähigungsnachweis betätigt
  • Je nach Herstellervorgaben sind das Tragen von Schnittschutzschuhen, -hosen, -jacken, -helm und -handschuhen sowie Gesichts- und Gehörschutz verpflichtend.
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